Gerade weil auf ein Badezimmer zeitlich kaum verzichtet werden kann, sollte auf eine möglichst rasche Realisierung der Maßnahmen gedrängt werden. Dies ist wiederum um so eher möglich, je besser die Handwerker vorinformiert sind, und je konkreter Sie Ihre Vorstellungen den Handwerker gegenüber äußern. Denn nachträgliche Änderungen verzögern die Arbeiten oft unnötig.
Eine gemeinsame Besprechung aller an der Badrenovierung beteiligten Handwerker hat sich nach unserer Erfahrung als sehr vorteilhaft erwiesen. Koordinieren Sie selbst den Einsatz der Handwerker, sollten Sie in Absprache mit Ihnen einen Zeitplan aufstellen.
Zur Ideenfindung sollten Sie eine regionale Fachausstellung für Fliesen und Bad besuchen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Ausstellung in Ihrer Nähe. Dort können Sie sich kostenlos und umfangreich beraten lassen. Ein umfassendes Angebot an individuellen Badlösungen mit Markenprodukten höchster Qualität steht Ihnen dort zur Verfügung.
Wer als Vermieter renoviert, kann diese Kosten auf die Miete umlegen oder die Miete dem ortsüblichen Mietspiegel anpassen. Eigentümer können ferner Steuervorteile oder eventuelle Fördermittel in Anspruch nehmen.
Ein Vermieter kann die Kosten für eine Badrenovierung als Erhaltungsaufwand steuerlich absetzen. Dabei steht es ihm frei, die Gesamtkosten in einem Jahr geltend zu machen oder auf zwei bis fünf Jahre aufzuteilen.
Mieter, die ein Bad modernisieren wollen, sollten sich mit dem Hauseigentümer/Vermieter absprechen, ob dieser auf eine Mieterhöhung verzichtet, die Miete nur wenig erhöht oder bei einem Auszug des Mieters eine Abstandszahlung leistet.
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