Grenzwerte

Ein Großteil der in Deutschland in die Jahre gekommenen Heizungsanlagen sind technisch überholt und verbrauchen zu viel Energie. Zudem belasten sie in nicht geringen Ausmaß die Umwelt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen (BImSchV) geschaffen. In ihr werden die Grenzwerte für Abgasverluste festgelegt. Viele der mehr als 2 Millionen in die Jahre gekommenen Heizungsanlagen genügen diesen Anforderungen nicht und müssen ausgetauscht werden.

Ob auch ihre Altanlage davon betreffen ist können Sie aus den folgenden Tabellen erkennen:

Grenzwerte für Neuanlagen ab 01.01.1998:

Nennwärmeleistung
der Heizanlage
Neue Grenzwerte
gemäß 1.BImSchV
4 - 25 KW 11 %
25 - 50 KW 10 %
50 - mehr 9 %

Übergangsfristen für Altanlagen ab 01.10.1998:

Überschreitung
der Grenzwerte
Übergangsfrist
Modernisierung bis
1% 01.11.2004
2% 01.11.2002
3% 01.11.2001

Beispiel:

Nennwärmeleistung 25 KW
Abgasverlust
(Schornsteinfeger)
13%
Überschreitung
nach BImSchV
3%
Modernisierung bis 01.11.2001


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