Ein Großteil der in Deutschland in die Jahre gekommenen Heizungsanlagen sind technisch überholt und verbrauchen zu viel Energie. Zudem belasten sie in nicht geringen Ausmaß die Umwelt.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen (BImSchV) geschaffen. In ihr werden die Grenzwerte für Abgasverluste festgelegt. Viele der mehr als 2 Millionen in die Jahre gekommenen Heizungsanlagen genügen diesen Anforderungen nicht und müssen ausgetauscht werden.
Ob auch ihre Altanlage davon betreffen ist können Sie aus den folgenden Tabellen erkennen:
| Nennwärmeleistung der Heizanlage |
Neue Grenzwerte gemäß 1.BImSchV |
| 4 - 25 KW | 11 % |
| 25 - 50 KW | 10 % |
| 50 - mehr | 9 % |
| Überschreitung der Grenzwerte |
Übergangsfrist Modernisierung bis |
| 1% | 01.11.2004 |
| 2% | 01.11.2002 |
| 3% | 01.11.2001 |
| Nennwärmeleistung | 25 KW |
| Abgasverlust (Schornsteinfeger) |
13% |
| Überschreitung nach BImSchV |
3% |
| Modernisierung bis | 01.11.2001 |
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